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Kassen zahlen Wassertherapiegerät

Seit vielen Jahren kämpft der Verein der Kehlkopflosen und Halsatmer Österreichs (VKÖ) dafür, dass die Kosten für Wssertherapiegeräte nach einer Kehlkopfent-fernung von den sozialen Krankenversicherungen übernommen werden.

Mit Unterstützung der ARGE Selbsthilfe Österreich ist nun der Durchbruch gelungen: Die rechtliche Prüfung im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat ergeben, dass es sich bei dem Wassertherapiegerät um einen Heilbehelf handelt, der in die Leistungspflicht der Krankenversicherung fällt. Mit einem Rundbrief vom 17. Februar 2014 erging an alle Krankenversicherungsträger das Ersuchen die Kosten für dieses Wassertherapiegerät für diese spezielle Patientengruppe zu übernehmen.

Das Wassertherapiegerät benötigen laryngektomierte, tracheotomierte Personen für Unterwassermassagen, Bewegungstherapie im Wasser und Vollbäder. Da sie häufig als Folge einer operativen Lymphknotenfernung im Rahmen der Tumoroperation oder einer Bestrahlungsbehandlung an dauerhaften, schmerzhaften Bewegungseinschränkungen im Bereich des Schultergürtels leiden, sind diese Behandlungen für sie sehr wichtig.

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Tel.: +43 664 462 37 04
Kontakt : Peter Maly