Schwimmen nach der Operation
Aus Sicherheitsgründen ist in jedem Fall eine Einweisung in den Gebrauch des Gerätes notwendig. Danach nehmen speziell vom Wassertherapiebeauftragten ausgebildete Damen und Herren die vorgeschriebene Einweisung vor.
Die Firmen senden das Gerät ausschließlich an den für Ihre Region zuständigen Einweiser zu. Er setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Eine weitere Möglichkeit der Einweisung besteht in speziellen Reha Zentren. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Liste mit den Adressen der Wassertherapiebeauftragten und Rehakliniken zu.
Das Gerät ist mit dem GM-Zertifikat Medizin ausgezeichnet. Die Kosten des Wassertherapiegeräts werden als Hilfsmittel von den Sozialversicherungen über Verordnung durch den HNO-Arzt übernommen. Bei Ablehnung wenden Sie sich an uns.
Das Wassertherapiegerät wird aus sicherheitstechnischen Gründen für den jeweiligen Patienten in Sonderanfertigung gemäß EU-Richtlinie 93/42/EWG, Anhang VIII hergestellt.
Wassertherapiegerät (kurz WTG) für Kehlkopfoperierte Personen
Vorgangsweise zum Erhalt und Benützung des WTG
Das WTG wird aus sicherheitstechnischen Gründen gemäß EU-Richtlinien für den jeweiligen Patienten auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung ausgeliefert.
Eine fachgerechte Einweisung in den Gebrauch des Gerätes ist notwendig. Sie erfolgt durch Wassertherapiebeauftragte des Verbandes vor Ort oder in speziellen Reha Zentren.
Die Anwendbarkeit des „WT“ setzt eine eingehende ärztliche Untersuchung des Anwenders voraus, damit keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen dem Einsatz dieses Hilfsmittels entgegenstehen. Eine ärztliche Verordnung des Hilfsmittels für den jeweiligen Anwender ist unbedingt erforderlich.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Der Patient benötigt um das WTG zu bekommen, eine Verordnung des Arztes wo die Unbedenklichkeit der Benützung und die Größe des WTG (Kanülen Durchmesser) bestätigt wird. Ebenso soll die Verordnung, die medizinische Begründung enthalten.
- Diese ärztliche Verordnung wird an die Hilfsmittelfirma übergeben.
- Die Hilfmittelfirma setzt sich mit einem ausgebildeten Einweiser in Verbindung und liefert das WTG an ihn aus.
- Dieser übernimmt die Einweisung und stellt nach erfolgter Schulung den Berechtigungsschein zur Benützung für den Patienten in 2-facher Ausführung aus.
1 für den Patienten
1 für den Verband
Es darf, bevor die Einweisung erfolgt, kein Berechtigungsschein ausgestellt werden. Bei diesem Berechtigungsschein bestätigt der Patient die Einweisung durch den Beauftragten und auch seine alleinige Verantwortung im Gebrauch dieses Hilfsmittels.

Wassertherapiekurse
werden nach Anfrage in den Monaten Februar – Mai – Juli – Oktober, in Bad Sauerbrunn – Reha-Zentrum „Der Sonnberghof“, durchgeführt. Datum wird gesondert bekanntgegeben.
Verbindliche Anmeldung bis 14 Tage vor dem jeweiligen Termin.
Anmeldung an:
MALY Peter
Mobil: +43 (0) 664 462 37 04
E-Mail: info@halsatmer.at
Schwimmbeauftragte für Österreich
Edeltraud MALY und Peter MALY
Bahnstraße 48/10/3, A-2345 Brunn/Geb.
Mobil: +43 (0) 664 541 78 73
Mobil: +43 (0) 664 462 37 04
Weitere Schwimmbeauftragte
Franz Engl, Obmann VKÖ-Salzburg
Mobil: +43 (0) 680 310 54 78
E-Mail: englfranz@aon.at
Eva Bartl Logopädin
Triesterstraße 14/Bürohaus 2
2351 Wiener Neudorf
Mobil: +43 (0) 664 421 97 09
E-Mail: office@logopaedie-bartl.at
Ernest Leitner, Obm. VKÖ Steiermark
Mobil: +43 (0) 664 511 02 75
E-Mail: halsatmer.stmk@gmail.com
MSc Gabriele Redl Logopädin
Am Viehmarkt 1
7210 Mattersburg
Mobil: +43 (0) 650 491 14 24
E-Mail: redlgabiele@gmx.at
Michaela Graßhoff Logopädin
Susanne Obenaus Logopädin
Landeskrankenhaus Hochsteiermark
Standort Leoben
HNO-Ambulanz
Vordernbergerstraße 42
8700 Leoben
E-Mail: Michaela.Grasshoff@kages.at
Tel.: +43 (0) 3842 401 3304
Onkologische Rehabilitation St. Veit im Pongau
Mag. Sabrina Rieder
Caroline Lanitz
BSc Claudia Dum
Tel.: +43 (0) 6415 50 300
Fax: +43 (0) 6415 50 300-9599
E-Mail: info@reha-stveit.at
www.onko-reha-stveit.at