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Versorgung in Österreich

Ist-Stand der Versorgung laryngektomierter und tracheotomierter Patienten in Österreich.

Die Versorgung mit Hilfsmittel ist flächendeckend und mit allen derzeit zur Verfügung stehenden Hilfsmittel gewährleistet. Bei höherwertigen Hilfsmitteln wie – Freihand Sprechventil – ist ein Kostenvorschlag obligatorisch und wird genehmigt. Selbstbehalte sind bei allem Versicherungsträger obligatorisch.

Ausgenommen von der Versorgung sind Wassertherapiegeräte.

Die Versorgung mit Sprechprothesen ist in den HNO – Abteilungen der Schwerpunktkrankenhäuser gegeben. Diese werden entweder bei der Primäroperation, oder sollte der Patient die Oesophagusstimme nicht erlernen zu einem späteren Zeitpunkt gesetzt. Die Versorgung mit Prothesen erfolgt für den Patienten unabhängig von der Verweildauer des Implantates, und wird von den Kassen übernommen. Die Hilfsmittelfirmen rechnen direkt mit den Versicherungsträgern ab.

Das Erlernen der Oesophagussprache wird über Verordnung in der Phoniatrie und den Logopädie-Abteilungen durchgeführt.

Anschließende Rehabilitation in Bad Reichenhall-Klinik Alpenland wird über Ansuchen bewilligt. Grund dafür ist, dass es in Österreich wegen der geringen Anzahl der Fälle aus Kostengründen keine eigene Rehabilitations-Einrichtung gibt. Die Anzahl der Personen welche eine Laryngektomie haben beträgt im Jahr ca. 120 Personen. Diese Reha kann in den ersten 3 Jahren nach der Operation jährlich, danach 1 x in 2 Jahren genehmigt werden.

Bei allein stehenden Personen mit einem monatlichen Einkommen bis € 726,- und bei 2 Personen bis € 1091,- ist keine Medikamentengebühr (Zuzahlung) zu leisten.