Einweisung über Antrag an den jeweiligen Versicherungsträger erfolgt mit
E 112, laut Schreiben des Hauptverbandes der Österreichischen
Versicherungsträger vom Februar 2002.
(Bei der Nutzung eines
56k-Modems wird aus speichertechnischen
Gründen vom Ansehen des obigen Filmes abgeraten)