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Behinderte Personen, die heuer den
Grad ihrer Behinderung oder das Ausmaß der Erwerbsminderung erstmals oder
neu feststellen lassen müssen, müssen dazu einen Behindertenpass beantragen.
(Antragsformular im Internet
www.help.gv.at
oder bei den
Finanzämtern erhältlich.)
Zuständig für die Antragstellung ist
grundsätzlich das Bundessozialamt, nur für Berufskrankheiten oder für
Behinderungen nach Berufsunfällen der Arbeitnehmer ist die jeweilige
Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Amtsärzte (vor allem die
Polizeiamtsärzte) braucht man nicht mehr aufzusuchen; die von ihnen vor 2005
ausgestellten Bestätigungen bleiben aber weiterhin unverändert gültig.
Die
Gesundheitsreform hat unser Leben radikal erschwert. Medikamente etwa werden
auf Boxen verteilt, um zu sparen. Rund 3.000 Präparate, die bisher bloß
chefarztpflichtig waren, sind nun in der so genannten NoBox gelandet. Das
heißt, sie werden nicht mehr bezahlt.
Doch halt: Sie können sich dagegen
wehren!
Warum wir so schlecht behandelt werden, liegt am fehlenden Geld.
Doch es regt sich schon Widerstand unter den Ärzten. Einige versuchen,
diese Arzneien trotzdem zu verschreiben und sie für ihre Patienten
durchzusetzen. Eine Haltung, die auch Patientenanwalt Dr. Gerald
Bachinger begrüßt: „Ich richte einen dringenden Appell an die Ärzte, die
No-Box-Medikamente durchaus in Erwägung zu ziehen. No-Box bedeutet nicht,
dass ein Patient ein Medikament nicht doch bekommen kann."

Versucht ein Arzt dennoch, seinem
Patienten ein No-Box Präparat zu verschreiben, beginnt eine mühsame
Prozedur. Das Rezept muss mit einer ausreichenden Begründung zum Chefarzt
gefaxt werden. Ergebnis ungewiss. Eine halbe Stunde soll der Vorgang dauern.
Die Realität sieht freilich anders aus.
Es gibt kaum einen Allgemeinmediziner, der nicht mindestens einen Tag auf
die Entscheidung des Chefarztes wartet. Auch Dr. Erwin Rasinger,
Allgemeinarzt in Wien und ÖVPNationalratsabgeordneter,
hat da keine andere Erfahrung gemacht: „Am Anfang ging es sehr schlecht."
Auch in der Sache selbst herrscht vielfach Verwirrung. Allgemeinmediziner
Dr.
Erwin Rebhandl: „Es scheint in jedem Bundesland anders zu sein. Manche
Chefärzte genehmigen dennoch, manche nicht."
Selbst innerhalb eines Bundeslandes ändern sich die Regeln laut Beobachtung
der Ärzte ohne Ankündigung. So werden Mistelpräparate nach anfänglicher
Verweigerung jetzt zumindest von einigen Chefärzten wieder genehmigt. Wird
das No-Box-Präparat bewilligt, hat sich die Mühe gelohnt. Wenn nicht, kann
der Arzt allenfalls einen neuen Versuch mit neuer Begründung unternehmen.
Meist resignieren aber Arzt und Patient und suchen Alternativen.
Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Patientenanwalt Bachinger:
„No-Box, Stempel drauf, nicht genehmigt, weg damit - das ist zu wenig. Auch
der Chefarzt soll begründen müssen, warum er eine Verschreibung ablehnt!"

Wir möchten Ihnen aber einen Weg
aus der No-Box weisen: Liegt die Ablehnung vor, hat jeder Patient das
Recht, von seiner Krankenkasse einen Bescheid mit Begründung
zu verlangen. Das gilt für alle Medikamente. Ein einfaches Schreiben durch
den Patienten an seine Krankenkasse genügt:
„Das Präparat X wurde mir ärztlich verordnet und ist für meine Behandlung
erforderlich. Leider wurde die Bewilligung nicht erteilt. Ich ersuche daher
um umgehende Ausstellung eines rechtsverbindlichen Bescheides mit
medizinischer Begründung."
Patientenanwalt Bachinger: „Im Einzelfall, wenn der Patient wirklich
einen Bescheid verlangt, wird das Medikament dann oft sehr rasch genehmigt."
Der Schuss vor den Bug der Kasse genügt offensichtlich meist.
Auf
Basis des Bescheides kann ein Patient vor dem zuständigen Arbeits- und
Sozialgericht Klage erheben. Leider tun sich das die Patienten
erfahrungsgemäß nicht an. Sie verzichten auf das Medikament oder bezahlen es
selbst.
In der Praxis müsste der Arzt
seine Patienten beraten, wie sie zu ihrem Recht, d. h. zu ihrem
Medikament kommen. Sie zum Beispiel anleiten, einen Bescheid zu verlangen.
Viele Ärzte sind damit jedoch überfordert. Ein Umstand, mit dem das „System"
kalkuliert. Wollen wir trotzdem hoffen, dass die Ärzte den außergewöhnlichen
Weg versuchen.

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