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Verein der Kehlkopflosen und Halsatmer Österreichs

 

 

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Letzte Änderung
 31.12.2008
(HDB)

Behinderte...

 

Behinderte Personen, die heuer den Grad ihrer Behinderung oder das Ausmaß der Erwerbsminderung erstmals oder neu feststellen lassen müssen, müssen dazu einen Behindertenpass beantragen. (Antragsformular im Internet www.help.gv.at oder bei den Finanzämtern erhältlich.)

Zuständig für die Antragstellung ist grundsätzlich das Bundessozialamt, nur für Berufskrankheiten oder für Behinderungen nach Berufsunfällen der Arbeitnehmer ist die jeweilige Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Amtsärzte (vor allem die Polizeiamtsärzte) braucht man nicht mehr aufzusuchen; die von ihnen vor 2005 ausgestellten Bestätigungen bleiben aber weiterhin unverändert gültig.

Die Gesundheitsreform hat unser Leben radikal erschwert. Medikamente etwa werden auf Boxen verteilt, um zu sparen. Rund 3.000 Präparate, die bisher bloß chefarztpflichtig waren, sind nun in der so genannten No­Box gelandet. Das heißt, sie werden nicht mehr bezahlt.
Doch halt: Sie können sich dagegen wehren! Warum wir so schlecht be­handelt werden, liegt am fehlenden Geld.

Doch es regt sich schon Widerstand unter den Ärzten. Einige versuchen, diese Arzneien trotzdem zu ver­schreiben und sie für ihre Pa­tienten durchzusetzen. Eine Haltung, die auch Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger begrüßt: „Ich richte einen dringenden Appell an die Ärzte, die No-Box-Medikamente durchaus in Erwägung zu ziehen. No-Box bedeutet nicht, dass ein Patient ein Medikament nicht doch bekommen kann."

  • Vertraute Arzneien nicht mehr bezahlt

Versucht ein Arzt dennoch, seinem Patienten ein No-Box Präparat zu verschreiben, beginnt eine mühsame Prozedur. Das Rezept muss mit einer ausreichenden Begründung zum Chefarzt gefaxt werden. Ergebnis ungewiss. Eine halbe Stunde soll der Vorgang dauern. Die Realität sieht freilich anders aus.
Es gibt kaum einen Allgemeinmediziner, der nicht mindestens einen Tag auf die Entscheidung des Chefarztes wartet. Auch Dr. Erwin Rasinger, Allgemeinarzt in Wien und ÖVP­Nationalratsabgeordneter, hat da keine andere Erfahrung gemacht: „Am Anfang ging es sehr schlecht."
Auch in der Sache selbst herrscht vielfach Verwirrung. Allgemeinmediziner Dr. Erwin Rebhandl: „Es scheint in jedem Bundesland anders zu sein. Manche Chefärzte genehmigen dennoch, manche nicht."
Selbst innerhalb eines Bundeslandes ändern sich die Regeln laut Beobachtung der Ärzte ohne Ankündigung. So werden Mistelpräparate nach anfänglicher Verweigerung jetzt zumindest von einigen Chefärzten wieder genehmigt. Wird das No-Box-Präparat bewilligt, hat sich die Mühe gelohnt. Wenn nicht, kann der Arzt allenfalls einen neuen Versuch mit neuer Begründung unternehmen. Meist resignieren aber Arzt und Patient und suchen Alternativen.
Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Patientenanwalt Bachinger: „No-Box, Stempel drauf, nicht genehmigt, weg damit - das ist zu wenig. Auch der Chefarzt soll begründen müssen, warum er eine Verschreibung ablehnt!"

  • Sie haben das Recht auf einen Bescheid!

Wir möchten Ihnen aber ei­nen Weg aus der No-Box weisen: Liegt die Ablehnung vor, hat jeder Patient das Recht, von seiner Krankenkasse einen Bescheid mit Begründung zu verlangen. Das gilt für alle Medikamente. Ein einfaches Schreiben durch den Patienten an seine Krankenkasse genügt:
„Das Präparat X wurde mir ärztlich verordnet und ist für meine Behandlung erforderlich. Leider wurde die Bewilligung nicht erteilt. Ich ersuche daher um umgehende Ausstellung eines rechtsverbindlichen Bescheides mit medizinischer Begründung."
Patientenanwalt Bachinger: „Im Einzelfall, wenn der Patient wirklich einen Bescheid verlangt, wird das Medikament dann oft sehr rasch genehmigt." Der Schuss vor den Bug der Kasse genügt offensichtlich meist.
Auf Basis des Bescheides kann ein Patient vor dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht Klage erheben. Leider tun sich das die Patienten erfahrungsgemäß nicht an. Sie verzichten auf das Medikament oder bezahlen es selbst.

In der Praxis müsste der Arzt seine Patienten beraten, wie sie zu ihrem Recht, d. h. zu ihrem Medikament kommen. Sie zum Beispiel anleiten, einen Bescheid zu verlangen. Viele Ärzte sind damit jedoch überfordert. Ein Umstand, mit dem das „System" kalkuliert. Wollen wir trotzdem hoffen, dass die Ärzte den außergewöhnlichen Weg versuchen.

 

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